Die Rolle der Kommune in der Grünen Dreiparteienvereinbarung: Behörde, Projektträger und treibende Kraft
Aktualisiert
In der Grünen Dreiparteienvereinbarung übernimmt die Kommune mehrere Rollen zugleich. Sie ist Behörde, treibt die lokale Dreiparteienzusammenarbeit voran und ist häufig selbst Projektträger. Das stellt Anforderungen an den Überblick und die Dokumentation.

Die Rahmenvereinbarung mit KL
Ministeriet for Grøn Trepart (Ministerium für die Grüne Dreiparteienvereinbarung) und KL (dänischer Kommunalverband) schlossen am 13. Dezember 2024 eine Rahmenvereinbarung über die Aufgaben der Kommunen bei der Flächenumgestaltung. Sie bildet die Grundlage für die Organisation der 23 lokalen Dreiparteienpartnerschaften.
Zuständige Behörde für die Flächennutzung
Laut SGAV (dänische Behörde für grüne Flächenumgestaltung und Wasserumwelt) sind die Kommunen die zuständigen Behörden für die Flächennutzung und damit letztlich für die Teile des Umgestaltungsplans verantwortlich, die innerhalb ihrer Gemeindegrenzen liegen. Die Kommunalvertretungen fassten Ende 2025 Grundsatzbeschlüsse zu ihrem jeweiligen Teil der Pläne.
Projektträger
Kommunen können Zuschüsse für Voruntersuchungen und die Umsetzung aller sechs Maßnahmen im Förderprogramm für Feuchtgebiets- und Niederungsprojekte beantragen. Kommunen können auch Zuschüsse für die Aufforstung beantragen.
Behördliche Bearbeitung
Die Projekte erfordern in der Regel Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen, beispielsweise nach dem dänischen Naturschutzgesetz. Auch hier ist die Kommune die entscheidende Behörde. Es ist von Vorteil, wenn die Entscheidungsgrundlage am selben Ort wie das Projekt dokumentiert ist.
Was die Kommune benötigt
- Einen Gesamtüberblick über Projekte über die verschiedenen Verwaltungsbereiche hinweg.
- Eine Dokumentation des Ausgangszustands, bevor die Fläche verändert wird.
- Unterlagen, die politischen Gremien vorgelegt und mit Grundstückseigentümern geteilt werden können.
- Eine nachvollziehbare Historie, falls Entscheidungen später überprüft werden.
Häufig gestellte Fragen
Kann die Kommune selbst Projektträger sein?
Ja. Kommunen können Fördermittel für alle sechs Maßnahmen im VLP (Förderprogramm für Feuchtgebiets- und Niederungsprojekte) sowie Zuschüsse für die Aufforstung beantragen.