Nach § 3 geschützte Natur: Was ist geschützt und was bedeutet das?
Aktualisiert
§ 3 des dänischen Naturschutzgesetzes ist eine der wichtigsten Vorschriften, wenn die Nutzung einer Fläche geändert werden soll. Der Schutz kann ein Projekt sowohl verhindern als auch Teil seiner Zielsetzung sein.

Welche Biotoptypen sind geschützt?
Nach dem dänischen Naturschutzgesetz darf der Zustand folgender Biotope nicht verändert werden:
- natürliche Seen mit mehr als 100 m²
- als geschützt ausgewiesene Fließgewässer
- Heiden, Moore und ähnliche Biotope, Salzwiesen und Küstensümpfe sowie Süßwasserwiesen und naturnahe Magerrasen, wenn sie einzeln, zusammen oder gemeinsam mit Seen eine zusammenhängende Fläche von mehr als 2.500 m² bilden
- Moore unter 2.500 m², wenn sie mit einem geschützten See oder einem geschützten Fließgewässer in Verbindung stehen
Die Mosaikregel
Kleine Biotope unter 2.500 m² sind ebenfalls geschützt, wenn sie an andere geschützte Biotoptypen angrenzen oder Bestandteil dieser sind, sodass die Gesamtfläche 2.500 m² oder mehr beträgt. Dies ergibt sich aus dem Leitfaden zu § 3.
Was ist nicht erlaubt?
Auf Flächen, die unter § 3 Absatz 2 oder 3 fallen, dürfen nach § 4 grundsätzlich keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht, keine Düngung, kein Umbruch und keine Bodenbearbeitung vorgenommen sowie keine Aussaaten oder Pflanzungen durchgeführt werden. Die bisherige rechtmäßige Nutzung darf jedoch fortgesetzt werden. Änderungen erfordern eine Ausnahmegenehmigung der Kommune.
Bedeutung für Aufforstung und Niederungsflächen
Laut SGAV (dänische Behörde für die grüne Flächenumgestaltung und Wasserumwelt) darf eine geförderte Aufforstungsfläche keine nach § 3 geschützte Natur sein. In Projekten auf Niederungsflächen können nach § 3 geschützte Flächen einbezogen werden, Änderungen ihres Zustands erfordern jedoch eine Genehmigung. Deshalb ist es wichtig, den Schutzstatus frühzeitig zu kennen.
Karte und Wirklichkeit
Die Kartenebene der geschützten Biotoptypen dient der Orientierung. Der Schutz ergibt sich aus dem tatsächlichen Naturzustand. Ein aktuelles Drohnenfoto kann im Abgleich mit der Karte zeigen, ob die Erfassung noch zutrifft. Die abschließende Beurteilung obliegt jedoch der Kommune.
Häufig gestellte Fragen
Wie groß müssen nach § 3 geschützte Flächen sein?
Seen müssen größer als 100 m² sein. Heiden, Moore, Salzwiesen, Küstensümpfe, Süßwasserwiesen und Magerrasen müssen eine zusammenhängende Fläche von mehr als 2.500 m² bilden. Für Moore an Seen und Fließgewässern gelten Sonderregelungen.
Wer ist für die Anwendung von § 3 zuständig?
Die Kommune ist die zuständige Behörde und kann Ausnahmegenehmigungen erteilen.