Förderung für unbewirtschafteten Privatwald: Anforderungen und Ablauf
Aktualisiert
Die Grüne Dreiparteienvereinbarung (Grøn Trepart) strebt 80.000 ha unbewirtschafteten Privatwald an. Das Förderprogramm entschädigt private Waldeigentümer, die die Bewirtschaftung dauerhaft aufgeben.

Wer kann einen Antrag stellen?
Nur private Waldeigentümer: Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und ähnliche Organisationen. Behörden, Kirchengemeinderäte und Pfarrämter sind nicht antragsberechtigt.
Anforderungen an die Fläche
Laut Verordnung muss die Fläche unter anderem mindestens 1 ha groß sein, im Wesentlichen aus heimischen Baumarten und alten Bäumen bestehen und als fredskov (Fläche mit dauerhafter Walderhaltungspflicht) ausgewiesen sein oder werden.
Eine dauerhafte Vereinbarung
Die Vereinbarung gilt dauerhaft. Die Entschädigung wird dafür gewährt, dass keine Bewirtschaftung mehr erfolgen darf. SGAV (zuständige dänische Fachbehörde) berechnet die Förderung anhand des Nettowerts der Bäume und anhand von Standardsätzen für entgangene künftige Einnahmen.
Die Förderrunde 2026
Die Antragsrunde 2026 lief vom 10. April bis zum 10. Juni 2026 mit einem Förderbudget von 13,4 Mio. DKK. Sie ist abgeschlossen. Informieren Sie sich bei SGAV über kommende Runden.
Der Antrag
Die Fläche muss in MiljøGIS (dänisches Umwelt-Geoinformationssystem) eingezeichnet werden. Übersichtskarten, Detailkarten und erforderliche Genehmigungen sind beizufügen. Fotos und eine datierte Erfassung des Waldzustands können die Beschreibung der naturschutzfachlichen Werte untermauern.
Häufig gestellte Fragen
Können Kommunen Förderung für unbewirtschafteten Wald beantragen?
Nein. Das Programm richtet sich ausschließlich an private Eigentümer.
Ist das Programm derzeit für Anträge geöffnet?
Die Antragsrunde 2026 endete am 10. Juni 2026.