Wald oder Feuchtgebiet? So bestimmt die Fläche die Wahl

Aktualisiert

Viele Grundeigentümer und Kommunen stehen vor derselben Frage: Soll die Fläche bepflanzt oder vernässt werden? Die Vorschriften geben oft eine klare erste Antwort.

See mit Wald in Herbstfarben, aus der Drohne gesehen
Eigenes Drohnenfoto.

Niederungsböden sprechen für ein Feuchtgebiet

Laut SGAV (dänische Behörde für grüne Flächenumgestaltung und Wasserumwelt) kann für Niederungsböden mit mehr als 6 Prozent organischem Kohlenstoff grundsätzlich keine Aufforstungsförderung gewährt werden, wobei Ausnahmen für kleine Flächen gelten. Projekte zur Wiedervernässung von Niederungsböden richten sich hingegen gezielt an kohlenstoffreiche Niederungsböden.

§ 3-Natur schließt Aufforstung aus

Eine geförderte Aufforstungsfläche darf keine nach § 3 des dänischen Naturschutzgesetzes geschützte Naturfläche sein. Die Bepflanzung von § 3-Flächen ist nach dem dänischen Naturschutzgesetz grundsätzlich verboten.

Bedarf an Stickstoffreduktion

Liegt die Fläche küstennah in einem Teileinzugsgebiet mit Handlungsbedarf zur Stickstoffreduktion, kann ein Feuchtgebiet zur Stickstoffreduktion infrage kommen. Aufforstungsanträge in besonderen Stickstoffgebieten werden laut SGAV bevorzugt behandelt.

Checkliste

  • Prüfen Sie die Karte der Niederungsböden in MARS (dänisches System zur Flächenplanung).
  • Prüfen Sie die § 3-Eintragungen in Danmarks Arealinformation (dänisches Flächeninformationsportal) und MARS.
  • Prüfen Sie die Fläche in MARS auf Potenziale und Konflikte.
  • Verschaffen Sie sich mit einer Drohne oder einer Ortsbesichtigung ein Bild vom aktuellen Zustand der Fläche.
  • Sprechen Sie mit der Kommune oder der Beratung für Flächenstilllegung.

Häufig gestellte Fragen

Kann man Wald und Feuchtgebiet kombinieren?

Ein Projektgebiet kann verschiedene Maßnahmen umfassen, die einzelnen Förderprogramme haben jedoch jeweils eigene Anforderungen. Klären Sie dies mit der Kommune oder der Beratung für Flächenstilllegung.

Quellen

  1. SGAV: Tilskud til skovrejsning
  2. Retsinformation: Bekendtgørelse af lov om naturbeskyttelse (LBK nr. 927 af 2024)
  3. Landbrugsstyrelsen: Vådområder og lavbundsprojekter 2026

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